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Verlegt von Xenophon Verlag e. K. (Inhaber Knut Krüger)

H. Dv. 12 - Reitvorschrift Ausgabe 1926

Nach dem 1. Weltkrieg reduzierte sich aufgrund des Versailler Vertrages die Anzahl der Kavallerieregimenter von 110 auf 18, dadurch blieb eine kleine, aber feine Elite der Kavalleristen übrig. Durch die erzwungene Umwandlung der Reichswehr in eine Berufsarmee und die sich daraus ergebenden erheblich längeren Dienstzeiten, 12 Jahre für Mannschaften und Unteroffiziere, 25 Jahre für Offiziere, stand für die Reiter und Pferdeausbildung viel mehr Zeit zur Verfügung. Im Vergleich dazu hatte der Kavallerist im kaiserlichen Heer nur 3 Jahre Wehrdienst.
 

Die Kavallerieschule Hannover wurde durch diese Umstände zum Zentrum des gesammelten reiterlichen Könnens und Wissens weltweit. In diese Zeit fiel die Neuauflage der Reitvorschrift (H. Dv. 12 von 1926.  Es war genügend Zeit vorhanden um die Reitvorschrift auf so hohes Niveau zu setzen, wie es vorher und nachher nicht mehr geschehen ist. Aus der ganzen Welt kamen hervorragende Reiter um sich in Hannover auszutauschen.

Die besten Reiter Deutschlands wurden auf die Kavallerieschule Hannover berufen, um die klassische Ausbildung gemäß der H. Dv. 12 in der Tiefe zu durchlaufen, die international als die beste Reitlehre der Welt galt. Leutnant Walter Schwabl war einer davon. Sein Sohn, Gert Schwabl von Gordon, bezieht sich in seinem Buch „Die Klassische Reitlehre in der Praxis gemäß der H. Dv. 12“ ausschließlich auf die Reitvorschrift von 1926 über die sein Vater, Walter Schwabl, sagte, dass es die Beste sei von allen.

1935 wurde die Wehrpflicht wieder eingeführt. Die Wehrdienstzeit war jetzt 2 Jahre. Zwangsläufig musste die Reitvorschrift (1937) angepasst werden. Eine zügige Ausbildung der Pferde und Reiter stand jetzt im Vordergrund. Das Ziel war die sichere Beherrschung des Pferdes im Gelände. Pferd und Reiter wurden nur noch bis L Niveau ausgebildet, statt vormals bis M/S.

Sigrun Hermes

 

Gebunderner Ladenpreis
17,90 €
ISBN
978-3-95625-0101